Bürgschaft abwehren
Anwalt für Bürgschafts- und Bankrecht
Wurden Sie aus einer Bürgschaft in Anspruch genommen? Wir prüfen, ob Ihre Bürgschaft wirksam ist – und wie Sie die Forderung der Bank abwehren.
Wurden Sie aus einer Bürgschaft in Anspruch genommen? Wir prüfen, ob Ihre Bürgschaft wirksam ist – und wie Sie die Forderung der Bank abwehren.
Senden Sie uns Ihren Bürgschaftsvertrag – wir prüfen Ihren Fall persönlich.
10+ Jahre Bankrecht · bundesweit · Frankfurt am Main
Senden Sie uns Ihren Bürgschaftsvertrag – wir prüfen Ihren Fall persönlich.
10+ Jahre Bankrecht · bundesweit · Frankfurt am Main
Bürgschaft nicht vorschnell bezahlen – erst prüfen lassen
Wenn eine Bank, Sparkasse oder Volksbank aus einer Bürgschaft Zahlung verlangt, geraten viele Bürgen unter Druck. Die gute Nachricht: Eine Bürgschaft ist kein automatischer Zahlungstitel. Ob Sie tatsächlich haften, hängt von einer Reihe rechtlicher Voraussetzungen ab – von der Schriftform über den Umfang der verbürgten Forderung bis zur Frage, ob die Bürgschaft im Einzelfall sittenwidrig oder anfechtbar ist. Deshalb gilt: keine Zahlung ohne vorherige anwaltliche Prüfung des Bürgschaftsvertrags.
Diese Seite gibt Ihnen einen fundierten Überblick über Ihre Rechte als Bürge: wann eine Bürgschaft unwirksam sein kann, wie Sie eine Bürgschaft kündigen, anfechten oder widerrufen, was bei einer Bürgschaft bei Insolvenz der Hauptschuldnerin gilt und welche Besonderheiten für Geschäftsführer und Gesellschafter bestehen. Für eine konkrete Bewertung Ihres Falls ist die individuelle Prüfung durch einen Anwalt für Bürgschaftsrecht unerlässlich.
Häufige Ausgangslagen bei Bürgschaften
Bürgschaftsfälle beginnen sehr unterschiedlich. Die folgenden Ausgangslagen begegnen uns besonders häufig – in allen Fällen ist der erste Schritt derselbe: den Bürgschaftsvertrag prüfen zu lassen, bevor Sie eine Zahlung leisten oder eine Erklärung gegenüber der Bank abgeben.
Erkennen Sie Ihre Situation wieder? Dann lohnt sich eine anwaltliche Ersteinschätzung. Im Folgenden erläutern wir die rechtlichen Hintergründe, damit Sie Ihre Lage besser einordnen können.
Schildern Sie uns Ihren Fall über das Kontaktformular. Wir prüfen Ihren Bürgschaftsvertrag und geben Ihnen eine erste Einschätzung – kostenfrei und unverbindlich.
Welche Art von Bürgschaft haben Sie übernommen?
Bürgschaft ist nicht gleich Bürgschaft. Je nachdem, was in Ihrem Vertrag steht, unterscheiden sich Ihre Rechte und der Handlungsdruck erheblich. Die folgenden drei Fragen helfen Ihnen, Ihre eigene Situation besser einzuschätzen – sie ersetzen aber nicht die Prüfung Ihres konkreten Vertrags.
Die Bank fordert aus der Bürgschaft – Inanspruchnahme abwehren
Ein Schreiben der Bank mit einer Zahlungsaufforderung aus der Bürgschaft ist noch keine rechtskräftige Verpflichtung. Bevor Sie zahlen, sollten Sie den Anspruch prüfen lassen. In vielen Fällen bestehen Einwendungen, die der Inanspruchnahme ganz oder teilweise entgegenstehen.
Der oft entscheidende Ansatz: ein eigener Schadensersatzanspruch
Daneben kommen je nach Sachverhalt weitere Gesichtspunkte in Betracht. So haftet eine Bürgschaft nur, solange überhaupt eine wirksame Hauptforderung der Bank besteht – ist diese nie entstanden oder längst erloschen, geht die Inanspruchnahme ins Leere (§ 767 BGB). Auch Formfragen können eine Rolle spielen, etwa das Schriftformerfordernis (§ 766 BGB), ebenso die Kontrolle vorformulierter Vertragsklauseln oder der Einwand von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Welche dieser Gesichtspunkte in Ihrem Fall tatsächlich weiterhelfen, ist keine Frage eines festen Schemas, sondern der individuellen Prüfung – genau hier setzen wir an.
Zahlen Sie nicht, bevor Ihr Vertrag geprüft ist. Senden Sie uns die Unterlagen über das Kontaktformular – wir prüfen kurzfristig, ob die Forderung berechtigt ist.
Aus der Bürgschaft heraus: ablösen, entlassen werden
Viele Bürgen möchten nicht erst die Inanspruchnahme abwarten, sondern sich frühzeitig aus einer laufenden Bürgschaft lösen. Ob und wie das möglich ist, hängt von der Art der Bürgschaft und der vertraglichen Gestaltung ab.
Um Fristen nicht zu versäumen, die Ihnen möglicherweise gar nicht bewusst sind – oder um schwerwiegende Nachteile durch laienhafte Eigenversuche zu vermeiden – empfehlen wir dringend eine frühzeitige anwaltliche Erstberatung.
Bürgschaft anfechten, widerrufen oder als unwirksam angreifen
Nicht jede unterschriebene Bürgschaft ist auch wirksam. Ein Rechtsanwalt für Bankrecht prüft, ob Ihre Bürgschaft an Formfehlern leidet, anfechtbar ist oder aus anderen Gründen keinen Bestand hat.
Eine fehlerhafte Bürgschaft zeigt sich häufig in Details
Die Bürgschaftserklärung muss eigenhändig unterschrieben sein. Auch eine unklare oder zu weit gefasste Bezeichnung der verbürgten Hauptforderung kann zur Unwirksamkeit führen. Wir prüfen Ihren Bürgschaftsvertrag gezielt auf solche Formfehler und Angriffspunkte und sagen Ihnen, ob sich daraus eine belastbare Verteidigung ergibt.
Sittenwidrige Bürgschaft: finanzielle Überforderung naher Angehöriger
Ein eigenständiger und praktisch bedeutsamer Ansatzpunkt ist die Sittenwidrigkeit der Bürgschaft nach § 138 BGB. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Bürgschaft nichtig sein, wenn der Bürge finanziell krass überfordert ist und die Bürgschaft aus emotionaler Verbundenheit übernommen wurde.
Wann eine Bürgschaft sittenwidrig sein kannLiegen diese Voraussetzungen vor, kann die Ehegattenbürgschaft oder Angehörigenbürgschaft nichtig sein – mit der Folge, dass keine Zahlungspflicht besteht. Ob Ihr Fall darunter fällt, ist anhand Ihrer konkreten Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu bewerten.
Fühlen Sie sich durch die Bürgschaft finanziell überfordert? Lassen Sie über unser Kontaktformular prüfen, ob in Ihrem Fall Sittenwidrigkeit in Betracht kommt.
Bürgschaft bei Insolvenz der Hauptschuldnerin
Wird die Hauptschuldnerin – etwa eine GmbH – insolvent, nimmt die Bank häufig den Bürgen in Anspruch. Die Bürgschaft bei Insolvenz der Gesellschaft besteht grundsätzlich fort, weil sie gerade für diesen Sicherungsfall vereinbart wurde. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Forderung ohne Weiteres berechtigt ist.
Auch im Insolvenzfall bleiben sämtliche Einwendungen erhalten: Die Bürgschaft muss wirksam sein, die Hauptforderung muss in der geltend gemachten Höhe bestehen, und Sittenwidrigkeit oder Formfehler sind ebenso zu prüfen wie im Regelfall. Zudem stellt sich die Frage, in welchem Umfang der Bürge nach Zahlung Rückgriff bei der insolventen Hauptschuldnerin nehmen kann.
Geschäftsführer und Gesellschafter: Haftung und private Bürgschaft
Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH haben oft persönlich für Bankkredite ihrer Gesellschaft gebürgt. Wird die Gesellschaft insolvent, drohen Inanspruchnahme aus der Bürgschaft und Fragen der Geschäftsführerhaftung. Beides sollte getrennt betrachtet und rechtlich geprüft werden.
Fristen und Verjährung: warum schnelles Handeln wichtig ist
Im Bürgschaftsrecht sind mehrere Fristen von Bedeutung, die je nach Konstellation über Ihre Handlungsmöglichkeiten entscheiden. Wer zu lange wartet, riskiert, wertvolle Verteidigungsmöglichkeiten zu verlieren.
Empfehlung
Warten Sie mit der Prüfung nicht, bis eine Klage zugestellt wird. Je früher Ihr Bürgschaftsvertrag geprüft wird, desto mehr Handlungsspielraum bleibt für eine außergerichtliche Lösung.
So läuft Ihre Prüfung ab – in drei Schritten
Unser Kanzlei-Prüfungsverfahren ist klar, transparent und darauf ausgelegt, Ihnen maximalen Handlungsspielraum zu verschaffen.
Warum PH RECHT – Rechtsanwalt Peter Harabasz
Häufige Fragen zur Bürgschaft
Jetzt Bürgschaft prüfen lassen
Lassen Sie Ihren Bürgschaftsvertrag prüfen, bevor Sie an die Bank zahlen. Senden Sie uns Ihre Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung – wir melden uns persönlich bei Ihnen.
Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt.
























